allgemeine Geschäftsbedingungen
allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand Mai 2008)
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen auf Grund unserer nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn wir im Einzelfall nicht besonders auf diese Bezug nehmen. Ihre Geltung kann nur durch ausdrückliche Vereinbarung beim einzelnen Geschäftsschluss ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Sondervereinbarungen, welche unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ausschließen bzw. diesen widersprechen, haben nur dann Gültigkeit, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für Sondervereinbarungen, welche durch unsere Außendienstmitarbeiter getroffen worden sind.
1. Preisangebote. Die Preisangebote werden in EUR angegeben und enthalten keine Mehrwertsteuer. Unsere im Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die per Angebotsangabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise für unsere Erzeugnisse beruhen auf den bei Vertragsabschluss geltenden Kostenfaktoren. Änderungen des Preisgefüges bis zur Lieferung und Leistung berechtigen uns zur Preisänderung, sofern zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als vier Monate vergangen sind. Es ist deswegen vereinbart, dass die jeweils am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise zur Abrechnung gelangen, wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als vier Monate vergangen sind. Der Käufer verzichtet auf Offenlegung der jeweiligen Kostenfaktoren. Liegt dem Preisangebot sowie der Auftragsbestätigung offenbar ein falscher Preis auf Grund von Übertragungsfehlern zu Grunde, so sind wir berechtigt eine nachträgliche Preiskorrektur vorzunehmen. Lehnt der Besteller diese Korrektur ab oder kann zwischen den Vertragspartnern keine Verständigung erzielt werden, so steht uns, soweit gesetzlich zulässig, ein jederzeitiges Rücktrittsrecht zu, das schriftlich angezeigt werden muss. Bei Abrufaufträgen mit einer Laufzeit mit mehr als sechs Monaten behalten wir uns eine Preisangleichung vor, für den Fall, dass sich seit dem Datum der Auftragsbestätigung Preise oder Tariflöhne um mindestens 5 % erhöht haben. Sofern der Auftraggeber keine besondere Weisung erteilt, übernimmt der Lieferant keine Verbindlichkeit für billigsten und schnellsten Versand. Beschädigte Sendungen müssen beim jeweiligen Frachtführer sofort reklamiert werden. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Bestellers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Besteller berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Besteller wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Besteller veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt ist. Irrtümer, die deprisMedia bei der Vorlage des Angebots oder im Zusammenhang mit der Auftragserteilung einschließlich der Preisstellung unterlaufen, berechtigen deprisMedia nach eigener Wahl zur Anfechtung oder zum Rücktritt vom Vertrag.
2. Lieferzeiten stellen grundsätzlich annähernd einzuhaltende Vorgaben dar und beginnen mit Auftragserteilung. Bei Eintritt von Umständen, die deprisMedia nicht zu vertreten hat, steht es deprisMedia frei, die Lieferzeit für die Dauer der Behinderung zu verschieben. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Besteller, ohne dass ihm ein Ersatzanspruch zusteht, berechtigt, vom Auftrag, soweit er noch nicht ausgeführt ist zurückzutreten. Das gleiche Recht hat deprisMedia.
Die im Onlineshop www.deprismedia.com genannten Produktions- bzw. Lieferzeiten für die Auftragsfertigstellung entsprechen dem jeweiligen Planungsstand. Die Gesamt-Lieferzeit ergibt sich aus Zahlungseingang, Dateneingang, Produktionszeit und Versandlaufzeit. Die genannten Werktage sind Montag bis Freitag, NICHT Samstag, Sonntag und Feiertage.
3. Zahlung. Die Zahlung (Nettopreis zuzügl. Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlung innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto auf den Rechnungsbetrag, jedoch, sofern in der Rechnung ausgewiesen ist, ohne Kosten für Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Entwurfsleistungen werden bei Präsentation der Entwürfe zur Zahlung fällig. Ist ein Firmenbild bestellt, so entfallen 2/3 des gesamten Preises auf die Primärentwürfe und ist bei deren Präsentation zu bezahlen. 1/3 des gesamten Preises entfällt auf die Firmenbild-Anwendungen und ist bei deren Präsentation zu bezahlen. Entwurfsarbeiten sind ohne Rücksicht auf Gefallen oder Nichtgefallen zu bezahlen. Bei Stundung oder Zahlungsverzug kann deprisMedia 10 % Zinsen verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Schecks gelten erst mit der Einlösung als Zahlung. Diskont und Bankspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Sollte deprisMedia unbefriedigende Auskunft über die Zahlungsfähigkeit oder die Vermögenslage des Bestellers erhalten oder gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, so kann deprisMedia an laufenden Aufträgen die Weiterarbeitung einstellen, sofortige Bezahlung verlangen und die Durchführung weiterer oder noch nicht abgewickelter Aufträge von Vorauszahlung oder Sicherheiten abhängig machen. Der deprisMedia steht es frei, ihre Leistungen per Briefpost oder auf elektronischem Weg per E-Mail in Rechnung zu stellen.
4. Entwürfe für Geschäftsdrucke werden in Originalgröße farbig ausgeführt. Entwürfe für Werbeschilder, Fahrzeugbeschriftung und Werbemittel werden farbig in verkleinertem Maßstab ausgeführt, wenn die Größe DIN A4 überschritten wird. Der Besteller muss deprisMedia bei der Fertigung der Entwürfe unterstützen. Dies umfasst insbesondere: Überlassen der bisherigen Geschäftsdrucke, Werbemittel usw., Angabe der ungefähren Gestaltung anhand der vorgelegten Unterlagen Information für die Analyse, eindeutige Angabe der Änderungswünsche, falls die Entwürfe von deprisMedia geänderten werden sollen. Der Besteller erhält einen Entwurf. Geringfügige Änderungen des Entwurfs werden ohne zusätzliche Kosten durchgeführt. Bei einem Firmenbild wird für den vereinbarten Preis die vereinbarte Zahl von Primärentwürfen sowie Firmenbild- Anwendungen angefertigt. Geringfügige Änderungen an dem vom Besteller gewählten Basisentwurf und an den Firmenbild-Anwendungen werden ohne zusätzliche Kosten durchgeführt. Weitere Entwürfe können nur zu den deprisMedia Listenpreisen geliefert werden. Die Entwurfsfarben entsprechen aus technischen Gründen nicht 100-prozentig den zu druckenden Farben, sondern es gelten die definierten Farbangaben auf der Druckvorlagenmappe bzw. auf dem Auftrag.
5. Probedruck, Druckgenehmigung. Probedrucke werden auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers geliefert, und zwar nur bei Vergütung der entsprechenden beachtlichen Kosten. Der Druck erfolgt entweder aufgrund des genehmigten Entwurfs oder des Probedrucks oder eines Auflagendrucks aus einer früheren Lieferung. Der Besteller hat deshalb den Entwurf, oder Probedruck oder Auflagendruck aus einer früheren Lieferung auf den gesamten Inhalt und seine Anordnung genau durchzusehen. Mängelrügen, die im Widerspruch zu einer erteilten Druckgenehmigung stehen, können nicht erhoben werden. Wenn der Besteller Änderungen wünscht und vor Ausführung des Drucks keinen weiteren Entwurf oder Probedruck verlangt, können die Änderungswünsche nur unverbindlich vorgemerkt werden.
6. Satzfehler werden kostenfrei berichtigt, dagegen werden von uns infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht verschuldete oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderlichen Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen, nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Für die Rechtschreibung ist der “Duden”, letzte Ausgabe maßgebend.
7. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Besteller auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und uns druckreif erklärt zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Besteller übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei kleineren Druckaufträgen und gesetzten Manuskripten, sind wir nicht verpflichtet, dem Besteller einen Korrekturabzug zu übersenden. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich unsere Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden. Bei Änderung nach Druckgenehmigung gehen alle Spesen einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes zu Lasten des Bestellers.
8. Gewährleistung, Mängelrüge. Anordnungs- , Maß-, Register- und Farbabweichungen, die sich durch Unterschiede im verwendeten Material und durch technische Bedingungen zwischen Entwurf, Reinzeichnung, Drucksatz, Probedruck und Druck ergeben, müssen ausdrücklich vorbehalten werden und stellen keinen Mangel dar. Außer diesen Einflüssen lassen sich, insbesondere auch durch die Hygroskopizität des Papiers und durch maschinelles Zusammentragen endloser Papierbahnen, sowohl in der Blatthöhe als auch in der Blattbreite Passunterschiede bis zu 1 % der Blattgröße nicht vermeiden. Solche Abweichungen stellen gleichfalls keinen Mangel dar. Die vorgesehenen Papiere, Papierfarben und Kohlepapiere sind nur unverbindliche Richtlinien. Abweichungen insbesondere bei Qualität, Stoffzusammensetzung, Reißfestigkeit, Papierfarbe, Gewicht und Kohlepapiereinfärbung lassen sich von den Papierfabriken von Fertigung zu Fertigung nicht vermeiden. Der Besteller kann daher insoweit keine Gewährleistungsrechte geltend machen. Bei selbstdurchschreibenden Papieren aller Art sowie bei Folien oder Etiketten kann deprisMedia gegenüber kaufmännische Bestellern für Durchschrift, Druckqualität, Lagerfähigkeit usw. nur in dem Umfang Gewähr übernehmen, als sie von den Lieferern gegeben wird. Geschäftsdrucke werden vor dem Versand nicht Stück für Stück, sondern nur stapelweise geprüft. Sachmängel können deshalb nur erhoben werden, wenn nachweislich mehr als 3 % der Auflage den beanstandeten Fehler aufweisen. Im übrigen werden nachgewiesene Sachmängel nach unserer Wahl durch Neulieferung oder Nachbesserung behoben. Sind Neulieferung oder Nachbesserung unmöglich oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist fehlgeschlagen, kann der Kunde angemessene Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Offensichtliche Mängel der Lieferung oder Leistung sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Entdeckung des Mangels schriftlich angezeigt werden. Spätere Mängelrügen können nicht berücksichtigt werden. Kaufleute dürfen bei Mängelrügen, welche deprisMedia nicht schriftlich als begründet anerkannt hat, die vereinbarte Zahlung nicht zurückhalten und auch gegenüber Zahlungsansprüchen von deprisMedia aus anderen Aufträgen nicht aufrechnen.
9. Haftungsausschluss. DeprisMedia prüft nicht, ob Waren und Leistungen, insbesondere die Entwürfe gegen Rechte Dritter (Urheberrecht, Warenzeichen, Firmenrecht usw.) verstoßen bzw. als Warenzeichen schutzfähig sind. DeprisMedia schließt insoweit jede Haftung auch für mittelbare Schäden des Bestellers aus. Die Ansprüche des Bestellers sind in Punkt Gewährleistung, Mängelrüge abschließend geregelt. Alle weiteren vertraglichen Ansprüche, insbesondere jegliche Ansprüche auf Schadenersatz einschließlich solcher auf Ersatz von Folgeschäden sind ausgeschlossen, solange deprisMedia nicht grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
10. Eigentumsvorbehalt. DeprisMedia behält sich an sämtlichen Waren und Leistungen das Eigentum bis zur Bezahlung der gesamten Forderung aus der Geschäftsverbindung (auch der Nebenforderungen) vor. Macht deprisMedia von dem Recht auf Rückname der Gegenstände Gebrauch, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn deprisMedia dies schriftlich erklärt. Der Besteller darf im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung über die Waren verfügen, insbesondere soweit nicht etwas anderes vereinbart ist sie veräußern. Die Ansprüche des Bestellers aus der Weiterveräußerung gelten mit der Weiterveräußerung als an deprisMedia abgetreten. Der Besteller ist verpflichtet, auf Verlangen von deprisMedia Name und Anschrift des Dritten bekanntzugeben und ihn über eine Abtretung zu informieren.
11. Eigentums- und Urheberrecht an Entwürfen usw. DeprisMedia behält das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an deprisMedia - Entwürfen Skizzen, Reinzeichnungen, Originalen, Firmen, Druckträgern, Datenträgern, Programmen, Arbeitsblättern, usw. - wenn nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart ist. Der Besteller darf Entwürfe von deprisMedia nicht vervielfältigen, es sei denn, deprisMedia stimmt schriftlich zu. Im allgemeinen gibt deprisMedia diese Zustimmung ausgenommen Entwürfe für Geschäftsdrucke (Briefblätter, Anfragen, Angebote, Bestellungen, Rechnungen, Mahnungen, Postkarten, Geschäftskarten usw.) Entwürfe, Reinzeichnungen, Filme usw. sowie Datenträger, Programme und Arbeitsblätter bleiben Eigentum von deprisMedia mit Ausnahme der durch deprisMedia dem Besteller zu Vervielfältigung schriftlich freigegebenen Entwürfe.
12. Lieferung, Mehr- oder Minderlieferung. Die Lieferung erfolgt unfrei ab Werk. Versand und Verpackung werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Teillieferungen sind zulässig. Mehr oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestätigten Menge sind zulässig. Der Berechnung wird die tatsächliche gelieferte Menge zugrunde gelegt.
13. Herkunftszeichen. Die deprisMedia ist berechtigt auf den Geschäftsdrucken ein Herkunftszeichen in branchenüblicher Form anzubringen.
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz der deprisMedia. Gerichtsstand ist Rudolstadt soweit der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist. Mündliche Absprachen sind nur dann wirksam, wenn sie von deprisMedia schriftlich bestätigt werden. Sollte ein Teil des Vertrages oder dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser Bedingungen im übrigen nicht.
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